Gemeinnütziger Verein
Dienen die Vereinszwecke in besonderem Maß der Allgemeinheit unserer Gesellschaft, spricht man von einem gemeinnützigen Verein.
In diesen Fällen kann der Verein durch die Finanzbehörde einen steuerbegünstigten Status anerkannt bekommen. Der Vorteil dieser Anerkennung liegt in besonderen Steuerbefreiungen. Sind dem Verein zum Beispiel Spenden zugeflossen, kann dem Spender eine steuerwirksame Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese steuerbegünstigenden Sachverhalte werden alle drei Kalenderjahre auf ihre Anerkennung durch das jeweils zuständige Finanzamt überprüft.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Fragen zur Gründung eines von der Finanzverwaltung als besonders förderungswürdig anerkannten Vereins. Aber auch für den "laufenden Betrieb" eines bereits bestehenden Vereines können Günter Dietrich und Kollegen, je nach Bedarf, folgende Leistungen anbieten:
- Lohn- und Gehaltsabrechnung für beschäftigte Mitglieder
- Buchhaltung der laufenden Geschäftsvorfälle
- Jahresabschluss zur Vorbereitung des Finanzberichts und der Jahreshauptversammlung der Vereinsmitglieder
- Kassenprüfung einer vom Verein selbst gefassten Buchhaltung mit Bericht für die Jahreshauptversammlung der Mitglieder
- Unterstützung bei der alle drei Jahre durch die Finanzbehörde durchzuführenden Anerkennungsprüfung.
Herzlich willkommen bei Günter Dietrich und Kollegen!
Unsere Themen und Leistungen für Vereine und die Gemeinnützige GmbH
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