Kapitaleinkünfte

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UNSERE VORRBEREITUNGSTIPPS FÜR SIE


Sie haben Zinsen oder Dividenden erhalten?

  • Bitte bringen Sie die Jahreszinsbescheinigung Ihrer Bank mit.
  • Falls Quellen-, Körperschafts- oder Kapitalertragssteuer gezahlt wurden, bitte bringen Sie die entsprechende Steuerbescheinigung mit.
  • Bei verschiedenen Kapitalanlagen bitte eine Erträgnisaufstellung der Bank mitnehmen.
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Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor?
Das sind zum Beispiel Steuererstattungszinsen!
Bitte den entsprechenden Steuerbescheid mitbringen.

 



Sie haben Einkünfte aus Beteiligungen?

Bitte den entsprechenden Nachweis (Bescheid, Berechnung) mitnehmen.